Thomas Schwarz (Vorsitzender) | Maria Seher (Stellvertreterin und Schriftführerin) | Christian Luger |
Markus Moser | Roland Rittsteiger | Andreas Seitl |
Aufgaben der Personalvertretung laut PVG (Bundes-Personalvertretungsrecht):
Grundsätzlich sind die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern.
Mitwirkungsrechte bei:
- Durchführung und Überwachen der Einhaltung von Vorschriften über den Dienstnehmerschutz
- Übernahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
- Ernennungen und Überstellung
- Auswahl für eine Aus- oder Fortbildung
- Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten
- Maßnahmen, die im Interesse der Gesundheit sind
- Gewährung von Vorschüssen und Aushilfen
- Gewährung von Sonderurlauben
- Anordnung von Überstunden
- Auflösung des Dienstverhältnisses
- Untersagung einer Nebenbeschäftigung
- Errichtung und Umbau von Amtsgebäuden
Einvernehmen ist herzustellen:
- in allgemeinen Personalangelegenheiten
- bei der Erstellung und Änderung des Dienstplanes
- bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden
- bei der Einführung von Systemen zur automationsunterstützten Datenermittlung
- bei der ergonomischen Ausgestaltung der Bildschirmarbeitsplätze
- bei der Anschaffung technischer Geräte
- bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und der Festlegung der Maßnahme